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   LG Gera, 22.02.2005 - 5 T 603/04   

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https://dejure.org/2005,33178
LG Gera, 22.02.2005 - 5 T 603/04 (https://dejure.org/2005,33178)
LG Gera, Entscheidung vom 22.02.2005 - 5 T 603/04 (https://dejure.org/2005,33178)
LG Gera, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 5 T 603/04 (https://dejure.org/2005,33178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Errichtung, Aufhebung und Bindung des Erblassers an ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR errichtetes gemeinschaftliches Testament; Bindungswirkung für alle gemeinsamen Verfügungen gegenüber späteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlußerbe abhanden gekommen - und nun?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus LG Gera, 22.02.2005 - 5 T 603/04
    Dagegen vertritt die Beteiligte zu 1. unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.01.2002, Az.: IV ZB 20/01 (vgl. Blatt 47 ff. dieser Akte) die Ansicht, dass eine gesetzliche Auslegungsregel, deren Rechtsfolge sich auf eine Zeit nach eingetretenem Erbfall bezieht, nicht dazu führen könne, dass eine Bindung an eine Verfügung von Todes wegen konstruiert wird, die auf dem Willen von Eheleuten bei Abfassung eines gemeinschaftlichen Testaments beruht.

    Bezogen auf die Konstellation der wechselseitigen Verfügungen von Ehegatten, § 2270 BGB hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.01.2002, Az.: IV ZB 20/01 die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesetzliche Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht in der Weise kumuliert mit der des § 2270 II BGB angewendet werden könne mit der Folge, dass eine vom überlebenden Ehegatten getroffene Verfügung von Todes wegen nach dem Vorversterben eines im gemeinsamen Testament bedachten Abkömmlings von vornherein unwirksam sei.

    Auch, wenn § 390 ZGB der DDR, anders als § 2270 BGB nicht zwischen wechselseitigen und sonstigen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten unterscheidet, rechtfertigt dies nicht, die im Beschluss vom 16.01.2002, AZ: IV ZB 20/01 geäußerte Rechtsauffassung des Bundesgerichtshof auf den hier zu entscheidenden Fall nicht anzuwenden.

  • BGH, 28.03.2001 - IV ZR 245/99

    Einsetzung der Abkömmlinge als Schlußerben

    Auszug aus LG Gera, 22.02.2005 - 5 T 603/04
    Die Kammer verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof in einer anderen Entscheidung vom 28.03.2001, Az.: IV ZR 245/99 , sich für die Anwendung einer dem § 2069 BGB ähnlichen Auslegungsregel, der des § 379 ZGB der DDR beim Vorversterben eines im gemeinsamen Ehegattentestament eingesetzten Schlusserben entschied.
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZR 88/94

    Umfang der Bindung des überlebenden Ehegatten an das gemeinschaftliche Testament

    Auszug aus LG Gera, 22.02.2005 - 5 T 603/04
    Dass widerspräche auch dem Inhalt des § 390 Abs. 11 ZGB der DDR, dessen Bindungswirkung nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur nicht an die des nach den Vorschriften des BGB errichteten gemeinschaftlichen Testaments heranreicht, vgl. insoweit u.a. BGH vom 18.01.1995, Az.: IV ZR 88/94 , Prof. Dr. Dieter Leipold in ZEV 1995, 222 f.
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